Als Übertragungsnetzbetreiber ist die TransnetBW GmbH gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, in ihrem Verantwortungsgebiet ein sicheres und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen. Mit dem Vorhaben Nr. 21 Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) Netzverstärkung Badische Rheinschiene kommen wir diesem nach und erhöhen die Übertragungskapazität durch den 380 kV-Neubau möglichst in bestehender 220 kV-Trasse von Karlsruhe-Daxlanden bis Eichstetten am Kaiserstuhl. In diesem Zusammenhang sind zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage Bodenschutzbegehungen und naturschutzfachliche Untersuchungen geplant. Hiermit kann die Vereinbarkeit des Vorhabens mit Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz bestmöglich gewährleistet werden.
Bekanntmachung und Termine
Die Bodenschutzbegehungen werden durch Mitarbeitende der Fichtner Water & Transportation GmbH, die naturschutzfachlichen Untersuchungen durch Mitarbeitende der FrInaT GmbH ab Kalenderwoche 10/2025 durchgeführt und sind vorrausichtlich Ende Oktober 2025 abgeschlossen. Die betroffenen Flurstücke sind der Flurstückliste zu entnehmen. Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 EnWG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt.
Bodenschutzfachliche Kartierung und naturschutzfachliche Untersuchung
Die Kartierungszeiträume orientieren sich an den wechselnden jahreszeitlichen klimatischen Bedingungen. Art und Umfang der Kartierungen sind durch die Vorgaben/Anforderungen der bodenkundlichen Kartieranleitung KA 5 definiert. Die Kartierung erfolgt in Form von Bodenaufschlüssen - 1 m tiefe Handbohrungen (Pürckhauer) und Spatenstichen bis ca. 0,6 m Tiefe. Zudem werden aufgrund artenschutzrechtlich notwendiger Vermeidungsmaßnahmen Besatz- und Baumhöhlenkontrollen durchgeführt. Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege sowie im Einzelfall Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern - je nach Ziel der Kartierung - zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag. Bei den naturschutzfachlichen Untersuchungen kann es notwendig werden, mittels Leitereinsatz und akustischen Aufzeichnungsgeräten ein Vorkommen von Individuen zu verifizieren. Es erfolgt eine Dokumentation des Ist-Zustandes von Flora und Fauna mithilfe von Fotos. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese bei unten genannten Kontakten angezeigt werden und werden zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt.
Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Ihnen die Mitarbeitenden von TransnetBW zur Verfügung:
Dialog Netzbau
Telefon 0800/3804701
E-Mail: dialognetzbau@transnetbw.de
In der Gemeinde Durmersheim sind folgende Flurstücke bei Bodenschutzbegehungen und naturschutzfachlichen Untersuchungen vorgesehen:
- Gemarkung Durmersheim: 46, 125/1, 2433, 2434, 2435, 2457, 2458, 2558, 2565/1, 2566, 2568, 2570, 2571, 2646, 2647, 2647/1, 2648, 2649, 2650, 2651, 2652, 2653, 2655/1, 2656, 2657, 2658, 2663/1, 2665, 2666, 2750/1, 2756, 2798/1, 2798/2, 2798/3, 2799, 2800, 2802/1, 2802/2, 2803, 2804, 2804/1, 2805, 2806, 2809, 2810, 2871, 2872, 2873/1, 2873/2, 2874/1, 2874/2, 2875/1, 2875/2, 2876, 2877, 2878, 2879, 2880, 2881, 2882, 2883, 2903, 2904, 2905, 2906, 2907, 2908, 2909, 2910, 2911, 2912, 2913