
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen "kompostierbare" Kunststofftüten im Landkreis Rastatt nicht mehr in die Biotonne gegeben werden. In vielen Stadt- und Landkreisen Deutschlands existiert bereits ein entsprechendes Verbot. Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) mitteilt, zersetzen sich besagte Kunststoffbeutel in der Vergärungsanlage für Bioabfälle nicht vollständig und hinterlassen somit Plastikrückstände. Geeignetere Materialien zum Verpacken des Biomülls sind unbeschichtete Papiertüten, Zeitungspapier oder Bäckertüten ohne Sichtfolie.

An der Zentrale des Durmersheimer Rathauses können sich Bürgerinnen und Bürger ab sofort kostenlose Papiertüten für den Biomüll abholen.
Es wird nur eine begrenzte Anzahl an Tüten ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Weitere Papiertüten können wie bisher im Handel erworben werden.
Laut AWB befinden sich im Biomüll des Landkreises Rastatt zu viele
Störstoffe. Häufige Fehlwürfe, die bei Biotonnenkontrollen entdeckt werden,
sind in den meisten Fällen Plastik und Restmüll. Solche Materialien erschweren
die Verwertung und verursachen Zusatzkosten. Der aus dem Biomüll gewonnene
Kompost landet nach der Vergärung wieder in Gärten und auf Feldern - inklusive
der anorganischen Störstoffe, die nicht vollständig aussortiert werden konnten.
Weitere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb unter der
Telefonnummer 07222/381-5555 oder im Internet unter www.awb-landkreis-rastatt.de.