Die TransnetBW GmbH mit Sitz in Stuttgart betreibt als Übertragungsnetzbetreiber das Höchstspannungsnetz in Baden-Württemberg und ist gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Instandhaltung und zum bedarfsgerechten Ausbau verpflichtet. Mit dem Vorhaben Nr. 21 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG), der "380-kV-Netzverstärkung Daxlanden - Eichstetten" (Projekt "Netzverstärkung Badische Rheinschiene"), wird die Übertragungskapazität zwischen Karlsruhe-Daxlanden und Eichstetten am Kaiserstuhl in möglichst bestehender Trasse von 220 auf 380 Kilovolt erhöht.
In diesem Zusammenhang sind Baugrunduntersuchungen zur Erkundung der Bodenbeschaffenheit vorgesehen. Dabei handelt es sich um erweiterte geotechnische Untersuchungen, die aufgrund der teilweise geringen Tragfähigkeit der anstehenden Bodenschichten erforderlich sind. Betroffen sind einzelne Maststandorte auf den nachfolgend genannten Flurstücken. Ab voraussichtlich Kalenderwoche 19 führt die von TransnetBW beauftragte Fichtner Water & Transportation GmbH durch den Nachunternehmer "Wolf - Geologische Beratung in Baugrund- und Umweltfragen - Geologische Geländearbeiten" insgesamt vier Kleinrammbohrungen durch, die als Grundlage für die Planung der Baueinrichtungsflächen dienen. Die Arbeiten dauern pro Bohrpunkt wenige Stunden und werden voraussichtlich bis Kalenderwoche 20 abgeschlossen sein.
Betroffen sind folgende Flurstücke in der Gemeinde Durmersheim:
- Zuwegung Bohrungen: 46, 64, 64/1, 2386, 2395, 2399/1, 2399/2, 2402, 2403, 2436, 2437, 2439, 2440, 2441, 2443, 2445/1, 2446, 2447, 2448/1, 2449, 2452, 2453, 2454, 2456, 2457, 2458, 2460, 2461, 2568, 2570, 2570/1, 2646, 2647, 2647/1, 2648, 2649, 2650, 2651, 2652, 2653, 2655/1, 2656, 2657, 2658, 2659, 2660, 2663/1, 2665, 2666
- Bohrungen: 2648, 2649, 2650, 2651, 2655/1, 2657
Für die Baugrunduntersuchungen ist es erforderlich, die betroffenen Flurstücke zu betreten sowie land- und forstwirtschaftliche Wege zu befahren, um die Maststandorte zu erreichen. Zum Einsatz kommt ein händisch geführtes Kleinrammbohrgerät, welches mittels Schubkarre von den vorhandenen Wegen zu den Bohransatzpunkten transportiert wird. Ein Lieferwagen begleitet die Arbeiten von den vorhandenen Wegen aus. Die Zufahrt zu den eigentlichen Bohrpunkten erfolgt ausschließlich mittels Schubkarre, der Transporter verbleibt am Wegesrand. Die Bohrungen erfolgen bis in eine Tiefe von etwa 3,5 Metern. Die entstehenden Bohrlöcher (Durchmesser max. 50 Millimeter) werden nach Abschluss der Arbeiten mit Tonpellets wieder ordnungsgemäß verfüllt.
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Abs. 1 EnWG. Die Betretung der Flurstücke erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt. Etwaige Flurschäden werden ausgeglichen.
Kontakt:
André Christenat / Fichtner Water & Transportation GmbH
E-Mail: andre.christenat@fwt.fichtner.de | Telefonnummer: 0174/1746114