Die Gemeinde Durmersheim sucht für die Kleingärten
- Dammfeld Nr. 35
- Dammfeld Nr. 60
- Bassert Nr. 27
- Bassert Nr. 37
- Reitäcker Nr. 4
eine/n neue/n Pächter/in. Die Vergabe der Kleingärten wird nach dem
Losverfahren durchgeführt. Jede/r Durmersheimer/in hat die Möglichkeit, sich
bis zum 3. Juli 2026 auf die Kleingärten zu bewerben. Die Auslosung des
Kleingartens wird am Mittwoch, 8. Juli 2026, um 11:30 Uhr durchgeführt.
Die öffentliche Auslosung dient der Transparenz. Die Bewerbenden müssen bei der Auslosung nicht anwesend sein. Im Anschluss an die Auslosung
werden die Bewerbenden über die Ergebnisse der Auslosung
informiert.
Die Kleingärten der Gemeinde Durmersheim stehen den
Durmersheimerinnen und Durmersheimer zum Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf zur
Verfügung. Werden Kleingärten zweckentfremdet als Holzlagerfläche,
Abstellfläche oder nur zur Freizeitzwecken genutzt, müssen Pächter mit einer
Abmahnung oder schlimmstenfalls fristlosen Kündigung rechnen. Baurechtliche und
umweltrechtliche Belange erlauben den Anbau von Obst und Gemüse. Das Aufstellen
von Pools, das Lagern von (Sperr-)Müll und Errichten von zu großen Gartenlauben
ist in den Kleingärten der Gemeinde Durmersheim verboten.
Informationen zum Preis und der Lage der
Kleingärten finden Sie hier auf der Homepage. Dort können ebenso das notwenige Bewerbungsformular für die Bewerbung
auf einen Kleingarten der Gemeinde Durmersheim heruntergeladen werden. Das
Bewerbungsformular ist an rechnungsamt@durmersheim.de bis zur
oben angegeben Frist zuzusenden.