Wegen der aktuell extrem hohen Temperaturen und der Trockenheit herrscht im Landkreis Rastatt hohe Waldbrandgefahr. Das Forstamt des Landkreises sowie der Kreisbrandmeister appellieren deshalb an die Umsicht der Waldbesuchenden.
Bereits eine achtlos weggeworfene Zigarette kann verheerende Folgen
haben. Auch heiße Teile einer Auspuffanlage von Fahrzeugen können trockene
Grasflächen am Wegesrand entzünden. Weit über die Hälfte aller Waldbrände
entstehen jedes Jahr durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit. Waldbrände führen
nicht nur zu großen finanziellen Schäden für die Waldbesitzer, sondern
zerstören auf Jahre hinaus die Lebensgrundlagen für viele im Wald lebende Tiere
und Pflanzen.
Alle Erholungssuchenden können durch umsichtiges Verhalten helfen, die
Brandgefahr einzugrenzen, wenn sie im Umgang mit Feuer einige Spielregeln
beachten:
Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald grundsätzliches Rauchverbot.
Feuermachen ist im Wald nur an den fest eingerichteten und speziell
gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt. Je nach örtlicher Situation kann die
Ortspolizeibehörde oder die Forstverwaltung weitere Maßnahmen anordnen und
insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind
unbedingt zu beachten.
Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
Auch ein Feuer an erlaubten Stellen muss immer beaufsichtigt und vor dem
Verlassen des Grillplatzes vollständig gelöscht werden. Offenes Feuer muss
mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
Wichtig ist es zudem, dass Schranken und Wege nicht mit Fahrzeugen
zugeparkt werden, sodass im Notfall Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zufahren
können. Die Feuerwehr weist darauf hin, einen Waldbrand sofort über die
Notrufnummer 112 zu melden.