Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.06.2020 beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für das Baugebiet „Tiefgestade IV“ durchzuführen. Die Beteiligung erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung. Ausgelegt werden drei städtebauliche Varianten, zu denen sich die Bürger*innen äußern können.
Ziel der Planung ist die Schaffung von neuen Wohnbauflächen. Das Plangebiet „Tiefgestade IV“ befindet sich am östlichen Ortsrand von Würmersheim und schließt an das bestehende Wohngebiet „Tiefgestade III“ an. Im Norden grenzt das „Gewerbegebiet Nordwest“ an. Westlich und südlich des Geltungsbereiches befindet sich Wohnbebauung in Form von ein- bis zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern, östlich schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Der Geltungsbereich ist dem Lageplan zu entnehmen.
Lageplan mit Geltungsbereich (PDF)
Variante 1 stellt einen Entwurf dar, der in erster Linie freistehende Einfamilienhäuser zum Inhalt hat.
Variante 2 stellt eine Lösung dar, die alle Bedarfsgruppen anspricht und den Anspruch hat, eine zeitgemäße und nachhaltige Gestaltung des neuen Wohnquartiers zu schaffen.
Variante 3 stellt einen Kompromiss aus beiden Varianten dar.
Zum besseren Verständnis für unsere Bürger*innen sind den 3 Varianten eine Präsentation mit der Herleitung der unterschiedlichen Varianten, eine Tabelle, mit deren Hilfe Sie das Für und Wider der Varianten zusammengefasst nachvollziehen können sowie eine Tabelle mit allen Flächen und Wohneinheiten beigefügt.
Nehmen Sie sich die Zeit, die 3 Varianten zu studieren und nehmen Sie am öffentlichen Diskurs teil. Zu diesem Zwecke hat die Gemeindeverwaltung eine Auslegungszeit der Dokumente von 6 Wochen vorgesehen.
Die 3 Entwurfsvarianten des Bebauungsplanes „Tiefgestade IV“ werden in der Zeit vom
20.07.2020 bis einschl. 28.08.2020
im Rathaus Durmersheim, Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim, kleiner Sitzungssaal, Zi. 216 , während der üblichen Öffnungszeiten, Montag v. 7.30-12.00 Uhr u. 14.00-18.00 Uhr, Dienstag bis Freitag v. 8.00-12.00 Uhr u. Donnerstag v. 14.00-16.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den 3 Varianten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Ortsbauamt Durmersheim vorgebracht werden. In dem Falle sollten die vorgebrachten Bedenken und Anregungen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.
Zusätzlich werden während diesem Zeitraum die ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen in das Internet eingestellt und können auf der homepage der Gemeinde Durmersheim unter www.durmersheim.de eingesehen werden.
Durmersheim, 07.07.2020
Andreas Augustin, Bürgermeister