Die Bundesregierung hat sich zusammen mit der MInisterpräsidentenkonferenz darauf geeinigt, den bundesweiten Lockdown bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. In Baden-Württemberg bleiben die Schulen und Kitas weiterhin geschlossen.
Nähere Informationen entnehmen Sie der Website des Kultusministeriums Baden-Württemberg unter https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2021-01-06-Regelungen-Schulbetrieb-nach-Weihnachtsferien.
Danach besteht ein Anspruch auf Notbetreuung für Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.