Die Gemeinde Durmersheim unterhält auf ihrem Gemeindegebiet drei Friedhöfe mit etwa 1.650 Grabstätten auf einer Gesamtfläche von ca 54.000 qm
Dies sind:
- der Alte Friedhof in der Speyerer Straße
- der Neue Friedhof am Oberwald
- der Friedhof im Ortsteil Würmersheim.
Die Friedhöfe werden nicht nur als Orte der Trauer verstanden, sondern auch als Stätte der Erinnerung, des Trostes, der Ruhe und der Begegnung.
Öffnungszeiten
Die Friedhöfe sind täglich geöffnet, je nach Jahreszeit jedoch zu unterschiedlichen Uhrzeiten:
01.04. – 30.09. von 06.30 bis 21.30 Uhr
01.10. – 31.03. von 08.00 bis 19.00 Uhr.
Bestattungsformen
Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Bestattung: die traditionelle Erdbestattung (Begräbnis) und die Feuerbestattung, bei der die verstorbene Person in einem Sarg im Krematorium eingeäschert wird und die Aschereste in einer Urne beigesetzt werden.
Grabstätten
Daneben gibt es Unterscheidungsformen hinsichtlich der Art der Grabstätten.
- Das Reihengrab ist immer nur für die Bestattung von einer Person vorgesehen. Die Gräber liegen - wie der Name sagt - in der Reihe nebeneinander und werden Grabstelle für Grabstelle nacheinander belegt. Es ist nicht möglich, eine Grabstätte zu überspringen, zu reservieren oder das Nutzungsrecht zu verlängern. Sie können nur für den Zeitraum der Mindestruhefrist erworben werden, die jeweils in der Friedhofssatzung festgelegt ist. Sie sind kostengünstiger als ein Wahlgrab. Es gibt Reihengrabstätten für Erdbestattungen und für Urnenbestattungen.
- Beim Erwerb eines Wahlgrabes kann dieses innerhalb der dafür ausgewiesenen Friedhofsfläche ausgesucht werden. Das Nutzungsrecht wird zunächst für 15 bzw. 20 Jahre erworben, es kann nach Ablauf bzw. zwischenzeitlich verlängert werden. Die Verlängerung muss für mindestens 5 Jahre erfolgen, darf aber eine verbleibende Gesamtnutzungszeit von 15 bzw. 20 Jahren nicht überschreiten.
Das Wahlgrab kann als Einzel- oder als Mehrfachgrabstätte oder Urnengrabstätte erworben werden. In jedem Wahlgrab - auch in Wahlgräbern für Erdbestattungen - können pro Stelle bis zu zwei Aschen beigesetzt werden. - Eine anonyme Beisetzung kann nur als Urnenbestattung erfolgen. Die Asche der / des Verstorbenen wird auf einer Rasenfläche beigesetzt. Die genaue Grabstelle wird nicht bekannt gegeben, eine namentliche Nennung der Verstorbenen erfolgt nicht. Angehörige können bei der Beisetzung nicht
dabei sein. - Auf dem alten Friedhof und dem Friedhof Würmersheim besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Bestattungen in gärtnerbetreuten Grabfeldern vornehmen zu lassen. Hier muss ein Pflegevertrag mit der Genossenschaft der Badischen Friedhofsgärtner abgeschlossen werden wofür eine einmalige Gebühr für die Länge der Ruhefrist zu bezahlen ist. Die beauftragten Gärtner kümmern sich das ganze Jahr um die Anlagen und die Pflege der Gräber.
Welche Art von Grabstätten Sie auf welchem Friedhof auswählen können, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle.
Alter Friedhof | Neuer Friedhof | Friedhof Würmersheim |
Reihengräber | Reihengräber | Reihengräber |
Urnenreihengräber | Urnenreihengräber | Urnenreihengräber |
Einzelwahlgräber | Einzelwahlgräber | Einzelwahlgräber |
Doppelwahlgräber | Doppelwahlgräber | Doppelwahlgräber |
Urnenwahlgräber | Urnenwahlgräber | Urnenwahlgräber |
-- | Anonyme Urnenbestattung | -- |
Familiengräber | -- | -- |
-- | -- | Wahlurnenkammern in Urnenstelen |
Bestattungen in gärtnerbetreuten Grabfeldern mit Pflegevertragsverpflichtung | ||
Teilanonyme Erd- und Urnenbestattungen | -- | -- |
Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten | -- | Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten |
Urnengemeinschaftsgrab-stätten | -- | Urnengemeinschaftsgrab-stätten |
Wahl- und Reihengrabstätten | -- | Wahl- und Reihengrabstätten |
Ruhezeiten
Es gelten folgende Ruhezeiten:
Erdbestattungen: 20 Jahre
bei Kindern unter 6 Jahren: 15 Jahre
Urnenbestattungen: 15 Jahre.
Friedhofssatzung, Gebührensatzung und Gebühren für gärtnerbetreute Pflege des Grabes
Die Friedhofssatzung bildet die Rechtsgrundlage für das Handeln der Verwaltung und ist für jeden Nutzungs- und Verfügungsberechtigten und Besucher bindend. Sie soll das Miteinander auf den Friedhöfen regeln und ein harmonisches Gesamtbild der Friedhöfe ermöglichen. Sie gibt unter anderem Auskunft über Bestattungsvorschriften, Gräbergestaltung, Ruhezeiten und Haftungsfragen. Hier können Sie die aktuelle Satzungen nachlesen bzw. herunterladen:
- Friedhofsordnung
- Gebührenverzeichnis zur Bestattungsgebührenordnung
- Infoflyer gärtnerbetreute Grabfelder einschl. Gebühren
Im Todesfall
Bei Fragen rund um die Bestattung berät Sie das Friedhofsamt gerne. Mit der Abwicklung der Formalitäten und der Beerdigung können Sie auch ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Informationen zur Sterbefallbeurkundung erhalten Sie beim Standesamt des Sterbeortes.
