Seit Sonntag, 8. November 2020, gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne. Diese basiert auf einer von Bund und Ländern erarbeiteten Musterverordnung, die ein möglichst einheitliches Vorgehen gewährleistet. Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in Quarantäne begeben.