Das Durmersheimer Freibad ist bei schönem Wetter ab Samstag, 11. Mai 2019 geöffnet
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 10:00 bis 20:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag: 9:00 bis 20:00 Uhr
Bitte beachten:
Bei unbeständigem,
kühlem Wetter kann das Freibad bereits ab 18:00 Uhr geschlossen werden. Bei
einer Schlechtwetterperiode mit mehrtägiger Dauer kann das Freibad ganztags
geschlossen werden.
Jahreskarten können noch bis einschließlich 13. Mai 2019 mit einem
"Früherwerberrabatt" zu folgenden Preisen erworben werden:
Jugendliche 22,50 €
Erwachsene 50,00
€
Familienkarte 70,00
€
Beim
Erwerb der Jahreskarten ab 14. Mai 2019
sind folgende Preise zu zahlen:
Jugendliche 27,50 €
Erwachsene 60,00 €
Familienkarte 85,00 €
Die Jahreskarten
können im Rathaus zu folgenden
Verkaufszeiten erworben werden:
Montag - Freitag8:00 - 12:00 Uhr
Montag14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag14:00 - 16:00 Uhr
Ein aktuelles
Passbild (ca. Größe 3 x 4 cm) ist erforderlich. Um unnötige Wartezeiten bei der
Ausstellung der Jahreskarten zu vermeiden, bitten wir die Bilder zurechtgeschnitten vorzulegen.
Bestimmungen:
1. Familien-Jahreskarten
werden an Familien, Alleinerziehende, unverheiratet zusammenlebende Paare mit Erst-Wohnsitz in Durmersheim mit
mind. 1 Kind unter 16 Jahren bzw. eine nach Nr. 3 dem Jugendlichen gleichgestellten
ausgegeben. Mit dieser Familienkarte erhält jedes Familienmitglied eine Jahreskarte.
Mit dieser Jahreskarte kann unabhängig voneinander das Bad besucht werden. Auf
Familienkarten werden keine weiteren Ermäßigungen gewährt.
Auswärts wohnende Kinder getrennt lebender Eltern erhalten
ebenfalls eine Familienkarte, wenn ein Elternteil in Durmersheim wohnt.
2. Einzeleintritt für Familien
Die
Einzeleintrittskarte für Familien erhalten ein oder zwei Elternteile in
Begleitung von bis zu 2 Kindern beim gemeinsamen Eintritt ins Freibad. Bei
drei und mehr Kindern wird die Familienkarte nur gegen Vorlage des Landesfamilienpasses
ausgegeben.
3. Befreiungen, Ermäßigungen
3.1 Schüler,
Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Empfänger v. laufenden
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGBXII) bzw. Hartz-IV, Schwerbehinderte (mind. 50 %) sowie Rentner zahlen gegen
Vorlage eines Ausweises bzw. der entsprechenden Bescheide Eintrittspreise für
Jugendliche. Schwerbehinderte Jugendliche (mind. 50 %) erhalten freien
Eintritt. Erforderliche Begleitpersonen bei Schwerbehinderten zahlen den
Einzeleintrittspreis für Jugendliche.
3.2 Kinder unter 6
Jahren haben freien Zutritt.
4. Übertragbarkeit
Jahres- und Familienkarten sind auf andere Personen nicht
übertragbar.
5. Erhöhtes Eintrittsgeld
Bei
Verstoß gegen die Badegebührenordnung, z. B. Zahlung eines zu geringen Preises, Übertragen einer Jahreskarte auf eine andere
Person, wird vom Besucher ein erhöhtes Eintrittsgeld in Höhe von 30 € erhoben.
II. Einzeleintrittspreise
Für die
Badesaison 2019 gelten folgende Einzeleintrittspreise
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
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