Kraftfahrer, die einen Radfahrer überholen, müssen mindestens einen Abstand von 1,5 m bis 2 m einhalten - im Zweifel mehr. Ist kein ausreichender Abstand aufgrund der Verkehrssituation einzuhalten, muss das Überholen unterbleiben und es ist hinter dem Radfahrer zu bleiben.
Innerorts ist ein Abstand von mind. 1,5 m einzuhalten und außerorts gilt ein Abstand von mind. 2 m.
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